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Schulden auf ererbte Immobilien
Wer eine Immobilie erbt, worauf noch eine Hypothek lastet, kann die Hypothek mit ihrem valutierenden Saldo zum Besteuerungszeitpunkt absetzen. Beispiel: Der Sohn ist Alleinerbe und erbt ausschließlich ein vermietetes Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert für die ErbSt von € 700.000. Auf dem Haus lastet noch eine Hypothek von € 300.000. Es ergibt sich mithin ein negativer Betrag in Höhe von € 400.000.
Da der Sohn sonst nichts erbt, greift für ihn der Freibetrag von 400.000 Euro und er muss folglich keine Erbschaftsteuer zahlen.