Ratgeber
Tipps / Hinweise
Prägnante Artikel
Gut zu Wissen
Erbrecht Auszug
Bereich - Rubrik
Erbschaftsteuer   Schenkungsteuer   Erbschaftsteuerplanung     bei Finanztip.de

Vererben von Betriebsgrundstücken

Problematisch ist das Vererben von Betriebsgrundstücken. Meistens liegt der ertragsteuerliche Ansatz deutlich unter dem Marktwert, so dass stille Reserven gebildet worden sind. Werden Betriebsgrundstücke aus dem Betriebsvermögen vererbt, so werden die stillen Reserven aufgelöst und es kommt zur (teilweise hohen) Steuerzahlung auf die stillen Reserven. Seit dem 01.01.2009 sind außerdem Verschonungsregeln beim Übergang von Betriebsvermögen auf den Erben oder Beschenkten zu beachten.

Tipp: Die Auflösung der stillen Reserven lässt sich vermeiden, wenn der Erblasser und Firmeninhaber einen Anteil an einer Personengesellschaft vererbt. Voraussetzung ist, dass das Betriebsgrundstück zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehört. Im Erbfall wird der Erbe Mitunternehmer an der Personengesellschaft und die stillen Reserven brauchen nicht aufgelöst zu werden.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps