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Vererben von Betriebsgrundstücken
Problematisch ist das Vererben von Betriebsgrundstücken. Meistens liegt der ertragsteuerliche Ansatz deutlich unter dem Marktwert, so dass stille Reserven gebildet worden sind. Werden Betriebsgrundstücke aus dem Betriebsvermögen vererbt, so werden die stillen Reserven aufgelöst und es kommt zur (teilweise hohen) Steuerzahlung auf die stillen Reserven. Seit dem 01.01.2009 sind außerdem Verschonungsregeln beim Übergang von Betriebsvermögen auf den Erben oder Beschenkten zu beachten.
Tipp: Die Auflösung der stillen Reserven lässt sich vermeiden, wenn der Erblasser und Firmeninhaber einen Anteil an einer Personengesellschaft vererbt. Voraussetzung ist, dass das Betriebsgrundstück zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehört. Im Erbfall wird der Erbe Mitunternehmer an der Personengesellschaft und die stillen Reserven brauchen nicht aufgelöst zu werden.