Ratgeber
Tipps / Hinweise
Prägnante Artikel
Gut zu Wissen
Erbrecht Auszug
Bereich - Rubrik
Erbschaftsteuer   Schenkungsteuer   Erbschaftsteuerplanung       Finanztip.de

Gemischte Schenkung

Eine gemischte Schenkung liegt vor bei der Übertragung von Grundstück mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden. Der steuerliche Wert einer gemischten Schenkung wird ermittelt, indem der Wert multipliziert wird mit dem Ergebnis aus

(Verkehrswert-Verbindlichkeiten)
-----------------------------------
Verkehrswert

Die gemischte Schenkung hat als Steuergestaltungsmaßnahme für die ErbSt seit dem 01.01.2009 praktisch ihre Bedeutung verloren, weil zumindest nach der Rechtslage alle Vermögensteile mit dem Verkehrswert zu bewerten sind.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit

ThemenSuche + Recherche  
 

Artikel per Zufallswahl:Doppelte Haushaltsführung und Kosten der Wohnung   •Warum Steuerinformationen so wichtig sind   •Heilbehandlungen als außergewöhnliche Belastungen   •Fristverlängerung Anspruch   •Steuertipp: Berliner Testament   •Schenkungssteuer Grundstücksschenkung Rücksschenkung   •KFZ-Haftpflichtversicherung - Sonderausgabe in der Steuererklärung   •Vermietung und Verpachtung Darlehenszinsen Cash-Pool   •Hände weg-Checkliste: Warnung vor unseriösen Angeboten   •Steuertipp zu Steuerverfahren