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Steuerfalle Zusammenleben ohne Trauschein
"Lebensabschnittspartner" haben kein gesetzliches Erbrecht. Wenn sie sich gegenseitig oder einseitig für den Todesfall etwas vermachen wollen, ist ein Testament unabdingbar. Der Freibetrag ist mit 20.000 Euro recht gering.
In einer "Ehe ohne Trauschein" mit Kindern können die gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt werden. Um die Versorgung des Partners zu sichern, bietet sich ein Nießbrauchs- oder Rentenvermächntnis an an. Ein solches Vermächtnis unterliegt zwar ebenfalls der Erbschaftsteuer, jedoch kann die Erbschaftsteuer aus den Erträgen des Vermächtnisses gezahlt werden.