| Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Erbschaftsteuerplanung bei Finanztip.de |
Die Umstellung von Versicherungsverträgen ist nicht nur für nichteheliche Lebenspartner interessant. Immer, wenn eine Versicherung eine Leistung für den Todesfall vorsieht (LV oder Unfalltodpolicen), lässt sich die ErbSt durch Vertragsumschreibung vermeiden.
Die vorgesehenen Erben werden Versicherungsnehmer. Bei schon bestehenden Verträgen wechselt nur der Versicherungsnehmer. Stirbt die versicherte Person, so gehört die Versicherungsleistung nicht zum Erbe, weil die versicherte Person nicht Vertragspartner war. Folge: Kein Vorgang für die ErbSt.
Es ist lediglich sicherzustellen, dass die gezahlten Beiträge entweder offiziell vom neuen Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden oder die Beiträge innerhalb von 10 Jahren nicht die Schenkungsteuerfreibeträge übersteigen. Tipp: Sicherheitshalber sollten die Beitragszahlungen vom Konto des neuen Versicherungsnehmers erfolgen.
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