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Lebensversicherung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Dem Lebenspartner ohne Trauschein wird beim Erbfall eine hohe ErbSt-Rechnung zugestellt, weil der Überlebende zu der ungünstigsten Steuerklasse zählt. Heilmittel: "Heiraten". Ohne Heirat wird es komplizierter. Abhilfe schafft der Abschluss einer Lebensversicherung (LV), wobei der zu begünstigende Lebensgefährte (hier: die Frau) Versicherungsnehmer und der andere Partner die versicherte Person wird. Es ist kein Vorgang der Erbschaftsteuer, wenn die versicherte Person stirbt. Allerdings kann eine Schenkung vorliegen, wenn die versicherte Person selbst (statt des Versicherungsnehmers) die Beiträge zur LV zahlt.

Tipp: Der Versicherungsnehmer sollte offiziell die Beiträge zahlen. Das Geld hierfür kann der Versicherungsnehmer in bar vom anderen Partner erhalten. Die Lebensversicherung sollte weiterhin vorsehen, dass die versicherte Person Versicherungsnehmer wird, wenn der ursprüngliche Versicherungsnehmer (hier: die Frau) vor der versicherten Person stirbt. Geht die Lebensgemeinschaft zu Bruch, so werden keine weiteren Beiträge gezahlt. Der aufgelaufene Rückkaufswert gilt als Versorgungsleistung.

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