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Keine Erbschaftsteuer für Witwen von GmbH-Geschäftsführern

Witwer oder Witwen von Geschäftsführern einer GmbH können zwei Renten erbschaftsteuerfrei vereinnahmen. Zum einen die normale Rente eines Angestellten (Hinterbliebenenversorgung für den überlebenden Ehegatten) und eine privatrechtliche Versorgungszusage der GmbH. Damit kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer den Ehegatten gut absichern.

Es handelt sich nicht um eine besondere GmbH-Regelung, sondern um die normale Gewährung von Sozialversicherungs- und Firmenrenten. Bei einem Mitunternehmer einer Personengesellschaft ist wegen der Mitunternehmerschaft eine solche Regelung nicht möglich. Selbstverständlich unterliegen die Renten aber der Einkommensteuer.

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