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Steuersünden des Erblassers
Die Finanzämter suchen bei Erbfällen nach unversteuerten Vermögenserträgen. Das Erbschaftsteuerfinanzamt sendet Kontrollmitteilungen an das zuständige Wohnsitzfinanzamt des Erblassers bzw. Erben. Folge: Die Erben müssen vielleicht auch vorenthaltene Einkommensteuer einschließlich Hinterziehungszinsen nachzahlen. Wegen der 10-jährigen Rückwirkung kam früher bei einer Rückwirkung bis zum Jahr 1997 sogar noch Vermögensteuer dazu.
Die nachzuversteuernden Beträge werden mit 6 Prozent (0,5 Prozent pro Monat) nachverzinst. Generell beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Der Verjährungszeitraum ist jedoch praktisch länger, weil die Verjährungsfrist erst zwei Jahre nach Abgabe der Steuererklärung beginnt. Hinweis: In der Praxis kann man anscheinend manchmal den Zeitraum der nachzuversteuernden Beträge mit dem Finanzamt verhandeln.