Separate Verträge für Grundstück und Hausbau

Um die Grunderwerbsteuer für den Hausbau zu sparen, können für den Grundstückskauf und den Hausbau zwei separate Verträge abgeschlossen werden. Dies funktioniert nicht, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Verträgen besteht, so dass der Erwerber als einheitliche Gegenleistung das bebaute Grundstück erhält.

Wird zum Beispiel dem Käufer ein Grundstück und ein darauf zu errichtendes Fertighaus als Einheit angeboten, so kann der Käufer nicht die Grunderwerbsteuer sparen, indem er im engen zeitlichen Zusammenhang 2 separate Verträge über Erwerb und Hausbau abschließt. Nach Ansicht des BFH (II R 53/94 v. 23.11.1994) besteht ein objektiver Zusammenhang zwischen den beiden Verträgen, mit der Folge, dass für die Grunderwerbsteuer die beiden Verträge als Einheit anzusehen sind.

Je höher der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer ausfällt, desto höher ist logischerweise auch die Steuerersparnis. Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt erheben bereits einen Steuersatz von 4,5 Prozent und Schelswig-Holstein will demnächst sogar auf 5 Prozent gehen.

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