Betriebsausgaben
Allgemeines
Finanzamt
Steuerrechner
GewSt Auszug
USt - Vorsteuer
Gut zu Wissen
Bereich - Rubrik
Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

GmbH & Still als Unternehmensform

Rechtsgrundlagen der stillen Gesellschaft
Eine "Stille Gesellschaft" entsteht, indem sich jemand am Handelsgewerbe eines Kaufmanns (hier: GmbH) in der Weise beteiligt, dass er eine Einlage leistet, die in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (hier: GmbH) übergeht und der Einlegende somit ein stiller Beteiligter (Gesellschafter) wird. Die Vermögenseinlage und die Gewinnbeteiligung sind handelsrechtlich nicht als Kapital des Stillen, sondern als Schuldposten der GmbH zu bilanziert. Nur die GmbH ist aus den im Unternehmen geschlossenen Geschäften allein berechtigt und verpflichtet; der stille Gesellschafter hat gegenüber dem Inhaber des Handelsgeschäfts lediglich Gläubigerrechte.

Der stille Beteiligte kann nicht von der Gewinnbeteiligung, aber von der Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen haftet er nur in Höhe seiner geleisteten Einlage. In aller Regel stehen ihm auch nur gewisse Kontrollrechte und Einsichtsrechte zu und keine Mitspracherechte zu.

Die GmbH mit stillem Teilhaber ist steuerlich eine Personengesellschaft. Sie gilt nach wie vor als Gewerbesteuersparmodell. Nicht vergessen werden sollte der Freibetrag bei der Schenkungsteuer, denn es wird steuerlich ein Anteil an einer Personengesellschaft übertragen und kein Anteil an einer GmbH. Der stille Gesellschafter überträgt seinen Anteil unentgeltlich. Der Freibetrag für Einzelfirmen und Personengesellschaften ist anzuwenden.

Interessant ist die Variante auch bei Unternehmen, die sich einen Anteil an anderen Unternehmen sichern. So sind zahlreiche Internet-Unternehmen in Wahrheit eine GmbH & Still. Häufing werden bei derartigen Akquisitionen auch so genannte Andienungsrechte in Form von "calls" und "puts" vereinbart.

Fazit: Die GmbH & Still ist steuerlich nach wie vor interessant und bietet ein sehr flexibles Beteiligungsmodell, das jederzeit einfach geändert werden kann.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps