Die Finanzverwaltung akzeptiert in aller Regel den Abzug der anteiligen Kosten, wenn Sie zumindest in einem gewissen Umfang berufliche Telefonate von Ihrem privaten Telefonanschluss "glaubhaft" machen können. Bei den Berufsgruppen, die üblicherweise zu Haus arbeiten - z.B. Lehrer, Richter, Heimarbeiter ist dies in der Regel kein Problem. Bei anderen Arbeitnehmern hilft häufig eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Art der beruflichen Tätigkeit (z.B. Notdienst am Wochenende, ständige Einsatzbereitschaft als EDV-Mitarbeiter) sowie der Notwendigkeit, von zu Hause aus dienstliche Gespräche zu führen.
Der Ansatz der Kosten für Telefonate im Rahmen der Vermietung eines Gebäudes werden von der Finanzverwaltung vor allem dann akzeptiert, wenn das Mietobjekt weiter entfernt ist, Sie die gesamte Verwaltung von zu Hause aus durchführen oder wenn in einem Jahr umfangreiche Bau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Auch ein Mehraufwand für Telefonate bei Rechtstreitigkeiten mit Mietern wird in der Regel von den Finanzämtern akzeptiert.
Abzugsfähig sind neben den einzelnen Gesprächsgebühren auch die anteiligen Grundgebühren, die Anschaffungskosten für Telefon oder Telefax sowie die Anschlusskosten.
Die absetzbaren Kosten können Sie nach folgenden drei Methoden ermitteln:
Einzelkostennachweis
Der Einzelkostennachweis erfordert die detaillierte Aufführung
aller Gespräche, z.B. mit Hilfe eines Verbindungsnachweises
Ihrer Telefongesellschaft. In diesem Verbindungsnachweis ist
jedes Gespräch mit Telefonnummer, Verbindungszeit und Kosten
einzeln aufgeführt.
Wenn Sie keinen solchen Verbindungsnachweis haben, dann müssten Sie diesen manuell erstellen und Gesprächsteilnehmer, Verbindungszeit und Kosten einzeln notieren. Diese Liste müssen Sie dann mindestens drei Monate lang führen.
Anhand des Einzelnachweises ermitteln Sie das Verhältnis zwischen beruflichen und privaten Kosten. In dem gleichen Umfang setzen Sie auch die übrigen Kosten (also insbesondere ein neues Telefon, Anrufbeantworter etc.) ab. Beträgt der Anteil der beruflichen Telefonate also beispielsweise 75 %, so setzen Sie auch Ihr neues Telefon mit 75 % der Anschaffungskosten ab.
Schätzung
Statt des Einzelnachweises lässt die Finanzverwaltung auch die
pauschale Schätzung der Kosten für beruflich geführte
Telefonate zu. Diese "Pauschalmethode" ist
ausschließlich für die beruflich veranlassten Telefongespräche
zulässig. Dabei hängt die Höhe des abzugsfähigen
Kostenanteils von der monatlichen Telefonrechnung ab.
Beispiel: Ansetzen dürften Sie nach diesem Beispiel bei monatlichen Gebühren (Grund- und Gesprächsgebühren) von:
| Monatsgebühren | absetzbar |
| bis 130,00 Euro | 20 % der Gesamtgebühren |
| 130,01 Euro bis 230,00 Euro | 26 Euro + 40 % der Gesamtgebühren, die über 130 Euro liegen |
| ab 230,01 Euro | 66 Euro + alle Gesamtgebühren, die über 230 Euro liegen |
Es zählen natürlich alle Telefonanschlüsse, von denen Sie beruflich telefonieren, also auch Zweitanschlüsse oder Handys. Die Kosten für die Anschaffung von Telefonen, Anrufbeantwortern, Faxgeräten etc. können Sie in dem gleichen Umfang absetzen, wie die Telefonkosten selbst.
Pauschale
Bei den Telefonkosten für die Hausverwaltung oder z.B. für eine
Nebentätigkeit können Sie eine Pauschale für den steuerlich
abzugsfähigen Anteil einsetzen. Erfahrungsgemäß akzeptieren
viele Finanzämter gerade bei Lehrern und Richtern ebenfalls
diese festen Pauschalen, anerkannt wird dann zum Beispiel ein
Betrag von 120 Euro im Jahr.
Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch hier kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an. Eine Pauschale sollten Sie also nur dann einsetzen, wenn Sie die Telefonkosten nicht nachweisen können, etwa weil Sie keine Telefonrechnungen mehr haben.
Tipp:
Schaffen Sie sich einen zweiten Telefonanschluss an. In diesem
Falle haben Sie keine Probleme bei der Aufteilung der Kosten,
wenn Sie diesen Anschluss ausschließlich für die beruflichen
Telefonate benutzen und den Hauptanschluss für Ihre privaten
Gespräche.
Vergessen Sie nicht die Nebenkosten. Faxpapier oder Kassetten
für den Anrufbeantworter können sich durchaus zu ansehnlichen
Kosten summieren.
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