Kosten für Fachabitur nach Berufsausbildung nicht absetzbar

Die nach Abschluss einer Lehre anfallenden Kosten für den Besuch einer Fachoberschule können nicht als vorweggenommene Werbungskosten für das nach dem Fachabitur angestrebte Studium geltend gemacht werden. Ausgaben für den Besuch einer allgemein bildenden Schule sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht beruflich veranlasst.

Urteil des BFH vom 22.06.2006 - VI R 5/04

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