Familienheimfahrten in der Steuererklärung

Familienheimfahrten sind Fahrten zwischen dem auswärtigen Beschäftigungsort und dem Ort, an dem der Beschäftigte einen eigenen Hausstand unterhält. Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können Familienheimfahrten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden. Dafür sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Der Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung beschreibt eingehend die Voraussetzungen und enthält viele Steuertipps zum Abzug der Kosten für Familienheimfahrten. Nutzen Sie bei Bedarf die reichhaltigen Informationenen im vorgenannten verlinkten Artikel.

An dieser Stelle sei nur erwähnt, dass eine doppelte Haushaltsführung nicht vorliegt, wenn die Tätigkeit am Ort als Dienstreise anzusehen sind. Dienstreise und doppelte Haushaltsführung schließen sich aus. Ein gelegentlich angemietetes Zimmer begründet auch keine Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Interessant ist aber für Vielfahrer, dass sie bis zur Abgabe der Steuererklärung und ggf. sogar bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides ein Wahlrecht haben, welche Kosten sie absetzen möchten.

Wahlrecht bei vielen Familienheimfahrten

Wer häufiger als wöchentlich eine Heimfahrt tätigt, sollte das Wahlrecht beim Werbungskostenabzug kennen.


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