Fernsehpreisgelder steuerpflichtig

Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat bei einer Fernsehshow (hier sog. Dating-Show) sind als sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig.

Urteil des BFH vom

28.11.2007
IX R 39/06
NJW 2008, 1552

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