Fernsehpreisgelder steuerpflichtig
Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat bei einer Fernsehshow (hier sog. Dating-Show) sind als sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig.
Urteil des BFH vom
28.11.2007
IX R 39/06
NJW 2008, 1552
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