Steuerliche Absetzbarkeit eines EDV-Grundkurses
Auch Aufwendungen für Computerkurse, bei denen allgemeines EDV-Wissen vermittelt wird, können steuerlich anerkannt werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit einer PC-Schulung (hier für einen Lagerarbeiter) für ausreichend. Das Finanzamt darf nicht verlangen, dass in der Fortbildung auf den Beruf zugeschnittene Spezialkenntnisse vermittelt werden.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2005 - 5 K 1944/03
Siehe zum Thema auch den Artikel Fortbildungskosten als Werbungskosten