Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen: Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten
Lässt ein Anleger im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen ein Gutachten erstellen, sind die hierfür entstandenen Kosten jedenfalls dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sie nach einem im Grunde bereits gefassten Kaufentschluss entstehen und das Gutachten nicht nur der Vorbereitung einer erst später zu treffenden Entscheidung dient. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, handelt es sich um bloße Anschaffungsnebenkosten, die nicht zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören.
Urteil des BFH vom 27.03.2007
VIII R 62/05
Pressemitteilung des BFH