Keine Grunderwerbsteuer hinsichtlich Entgelt für die künftige Grundstückserschließung
Ist ein unerschlossenes Grundstück Gegenstand eines Immobilienkaufvertrags und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger im Sinne des Bundesbaugesetzes ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Käufer zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.
Urteil des BFH vom 21.03.2007
II R 67/05
Pressemitteilung des BFH