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Die neue Grundsteuer 2012
Der Bundesfinanzhof hält nach seinem
Urteil vom 30.6.2010 - II R 60/08 eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich. Die Grundsteuer muss daher vollkommen neu überarbeitet werden und auf die Eigentümer von Immobilien kommt eine Grundstuerreform zu.
Wie wird die neue Grundsteuer aussehen?
Am 9. September 2010 soll in der Konferenz der Länderfinanzminister ein erster Schritt zur Grundsteuerreform erfolgen. Die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wollen allein die Grundstücksgröße und den Umfang der Wohnfläche zur Grundlage der Grundsteuer machen. Die meisten übrigen Bundesländer wollen hingegen den Marktwert der Immobilien als Basis heranziehen.
Die Finanzministerkonferenz der Länder (FMK) hatte am 28.01.2010 eine Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer unter der Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt, die bis zum Januar 2012 einen Reformvorschlag unterbreiten soll.
Grundsteuer nach Fläche (Wohnfläche)
Nun haben die drei Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen einen Vorstoß unternommen, die Besteuerung ganz unabhängig vom Bodenwert zu erheben. Diese sogenannte Einfachsteuer richtet sich nicht nach dem jeweiligen Bodenwert eines Grundstücks, sondern nach der Nutzung und einem pauschalen Durchschnittswert für diese Nutzung. Das zweite Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Entbürokratisierung. Nun ist klar, dass die Erhebung der aktuellen Bodenwerte ein komplizierter Vorgang ist. Das Statistische Bundesamt hat an entsprechenden Erhebungsverfahren bereits auf der Grundlage hedonischer Preismessung wichtige Vorarbeiten geleistet. Quelle:
Readers Edition » Grundsteuerreform: Reformvorschläge à la Bayern, Baden-Württemberg und Hessen
Modellvorschlag von Bremen
Dieses Modell sieht vor, die Grundsteuer auf Basis des aktuellen Immobilienwerts zu berechnen - ähnlich wie es im Falle der Erbschaftssteuer bereits üblich ist. Jahrelang galt dieser Ansatz als zu verwaltungsintensiv. Das Beispiel Niederlande widerlegt dieses Argument. Seit 1997 wird in unserem Nachbarland die Grundsteuer verkehrswertbasiert berechnet. Natürlich wollen wir nicht für über 30 Millionen Immobilien in Deutschland Wertgutachten einholen. Unser Ansatz will die vorhandenen Daten in den Katasterverwaltungen und aktuelle Verkaufsergebnisse nutzen. Mit Hilfe eines mathematischen Verfahrens könnte der Wert für jedes Grundstück/Gebäude computergestützt ermittelt werden. Durch die beschlossene Novellierung des Baugesetzbuches wird sich die Datenlage schnell verbessern und ab 2012 wird flächendeckend die erforderliche Datenmenge zur Wertermittlung vorhanden sein. Natürlich bestünde in Streitfällen ein Widerspruchsrecht gegen die ermittelte Grundsteuer und die Möglichkeit der Überprüfung. Quelle:
Die Senatorin für Finanzen - Grundsteuerreform
Zum Urteil des BFH
Die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist vom Bundesfinanzhof (BFH) trotz verfassungsrechtlicher Zweifel bislang als verfassungsgemäß beurteilt worden. Im Urteil vom 30. Juni 2010 II R 60/08 hat er daran jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 festgehalten, aber zusätzlich darauf hingewiesen, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes GG ), nicht vereinbar sei.
Verfassungsrechtlich geboten sei eine erneute Hauptfeststellung besonders im Beitrittsgebiet, wo die Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1935 festgeschrieben seien. Der sich daraus ergebende gleichheitswidrige Zustand könne im Hinblick auf die verstrichene Zeit nicht mehr mit den Übergangsschwierigkeiten nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands gerechtfertigt werden.
Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle
Für die Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie können den Hebesatz auf den Gtundsteuermessbetrag selbst bestimmen. Da die Kommunen Geld benötigen, fürchtet (nicht nur) der Mieterbund eine höhere Grundsteuer, denn die Grundsteuer wird über die Betriebskosten vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt.
Inhalt der neuen Grundsteuer
Entbürokratisierung und sichere Einnahmenerzielung sind vermutlich die 2 wichtigsten Kriterien für die Kommunen. Mal sehen, wie die neue Grundsteuer aussehen wird.