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Immobilienfonds: Besteuerung bei Verlust

Anerkennung von Verlusten bei geschlossener Immobilienfonds:: Neu aufgelegte Fonds müssen nach spätestens 30 Jahren schwarze Zahlen schreiben. Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds können ihre Anfangsverluste steuerlich nur geltend machen, wenn innerhalb dieser Totalperiode ein steuerlicher Gewinn entsteht. Früher galt für Steuer-Zahler ein Zeitraum von 100 Jahren.

Anleger, die sich früher an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben, können aufatmen, denn die Steuerreferenten haben im Sommer 2004 beschlossen, dass die neuen Grundsätze über die Anerkennung steuerlicher Verluste nicht für "Altfälle von Immobilienfonds" gelten. Wer also z.B. in Ostdeutschland als Anleger Geld in einem geschlossenen Immobilienfonds versenkt hat, kann noch mal mit einem blauen Auge davon kommen und muss wahrscheinlich keine Einkommensteuer bei einer Betriebsprüfung nachzahlen.

Verwandt: Geschlossene Immobilienfonds und Ratgeber Geschlossene Fonds
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