Die Kapitalertragssteuer 2009 dient der Vereinfachung der Besteuerung auf Erträge aus Kapitalvermögen. In den meisten Fällten gilt die Einkommensteuer mit dem Einbehalt der Kapitalertragssteuer als "abgegolten". Ein weiterer Grund liegt darin, dass viele EU-Mitgliedstaaten ein Abgeltungsteuersystem für Kapitalerträge eingeführt haben, wobei in manchen Staaten nur Zinsen und Dividenden und keine Wertsteigerungen des Kapitalvermögens von der Abgeltungssteuer erfasst werden.
Vermögensverwalter, Versicherung und Fonds kooperieren bei Kapitalertragsteuer
Mit dieser Dreier-Kombination werden Anleger mit Steuerstundungstrieb gelockt.
Der Schüsselsatz lautet dabei: "Abgeltungssteuer durch Versicherungsmantel vermeiden". Das Prozedere sieht bei nahezu allen Konstruktionen einen Versicherungsmantel vor:
Der Anleger schließt direkt oder über eine Bank eine Lebensversicherung (häufig aus Liechtenstein oder Luxemburg) ab. Die Versicherungsprämie erfolgt im wesentlichen durch Einbringung bereits vorhandener Wertpapiere. Hierfür dienen sich gern Vermögensverwalter an. Der besondere Vorteil von Luxemburg und Liechtenstein: Anders als in Deutschland, wo strenge Bestimmungen die Anlage von Lebensversicherungskapital regeln, besteht in diesen Ländern keine restriktive Anlageverpflichtung. Es gelten die allgemeinen steuerlichen Bedingungen: Mindestlaufzeit von 12 Jahren und das 5+7-Prinzip, d.h. die Einzahlungen auf das Wertpapierdepot müssen sich auf einen Mindestzeitraum von 5 Jahren erstrecken.
Versicherungsmantel für "Ummantelung" der Geldanlage
Mit Hilfe eines Versicherungsmantels lassen sich theoretisch alle Formen der Geldanlage "ummanteln". Jeder wohlhabene Kapitalanleger kann seine Wertpapiere über Großbanken und Vermögensverwalter in eine Versicherung einbringen. Da der Anleger während der 12 Jahre nicht an sein Kapital kommt, sehen die Banken bei hohen Policensummen individuelle Darlehen vor, wenn der Anleger kurzfristig "Liquiditätsbedarf" hat. Durch Vereinbarung des Todesfalls auf eine dritte Person (zum Beispiel Eltern) kann die Auszahlung ggf. gänzlich steuerfrei erfolgen. Mehr hierzu unter Steuertipp und Gestaltung für Kinder.
Nachteile und hohe Kosten
Die Vorteile werden gern im persönlichen Beratungsgespräch und im Anlegerseminar bei Banken und Beratern herausgestellt. Neben der Vermeidung der Abgeltungssteuer wird Flexibilität in der Anlage versprochen. So wird meistens ein Dachfonds gewählt, der Umschichtungen ohne Anfall von Abgeltungssteuer erlaubt. Es gibt aber auch gravierende Nachteile: Genannt werden die hohen Kosten, denn hierfür besteht Aufklärungspflicht. Hohe Abschlussgebühren und laufende Kosten der Vermögensverwaltung und der Depotbank sowie doppelte Gebühren bei Dachfonds. Die hohen Abschluss- und Managementgebühren können die Steuervorteile ggf. völlig kompensieren.
Noch wichtiger als die hohen Kosten ist für manche Anleger der fehlende Zugriff auf das eingezahlte Kapital. Das eingezahlte Geld ist für zwölf Jahre nicht mehr verfügbar. Wer weiß schon, ob nicht doch während dieser Zeit der Zugriff auf das Kapital benötigt wird. Die hohen Kosten haben bis zu einer Kündigung das Kapital geschmälert und die Abgeltungssteuer langt bei vorzeitiger Kündigung und Auszahlung zu. Wer weiß schon, wie hoch der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Kündigung oder bei Ablauf der Versicherung sein wird. Und will ich mich wirklich über einen Zeitraum von 12 Jahren auf Gedeih und Verderb mit einem bestimmten Vermögensverwalter verbandeln?
Risiko bei der Einkommensteuer - steuerliche Nichtanerkennung
Es besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Finanzbehörden eine Kapitalanlagekonstruktion mittels Versicherungsmantel nicht anerkennt. Die Hürde für die steuerliche Nichtanerkennung für den Versicherungsmantel ist schon mehrfach angehoben worden. So wurde zum Beispiel mit Stichtag 9. November 2007 den so genannten Millionärsfonds der steuerliche Garaus gemacht. Beim Luxemburger Millionärsfonds sollten vermögende Kapitalanleger ab 1,25 Millionen Euro das Recht haben, als alleinige Anteilseigner einen Investmentsfonds selbst zu managen. Da Umschichtungen innerhalb von Fonds steuerfrei sind, war dies als Schlupflch gedacht, die Abgeltungsteuer bei einer Umschichtung zu vermeiden.
Publikumsfonds sind hiervon nicht betroffen. So wird es sicherlich auch einige Publikumsfonds geben, die stark von großen Familienvermögen dominiert werden.
Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen
Der Versicherungsmantel muss einen ausreichenden Todesfallschutz aufweisen. Wer bei der Geldanlage das investierte Kapital über einen Versicherungsmantel von der Abgeltungssteuer befreien will, kann dem nur entgehen, wenn die zu Grunde liegende Versicherung einen ausreichenden Todesfallschutz aufweist. Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen ohne ausreichenden Todesfallschutz unterliegen danach der Abgeltungssteuer. In einem internen Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Versicherungsgesellschaften ist im Monat August 2008 auf dieses Problem noch gesondert hingewiesen worden.
Hiervon sind auch bereits bestehende Versicherungspolicen betroffen. Grund für diese Verschärfung aus dem Bundesfinanzministerium ist die zunehmende Anzahl von Investmentanlagen, um die ein so genannter Versicherungsmantel gelegt wurde. Derartige Produkte wurden vorwiegend in Liechtenstein und Luxemburg aufgelegt. Beispiel: In ein solches Kapitalanlagemodell bringen Anleger ihre Wertpapiere als Einmalprämie in die Versicherung ein, um so die Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden zu umgehen.
Besonders doll haben es die Anbieter in Liechtenstein getrieben. Nach dem Liechtensteiner Modell können und konnten Privatanleger eigene Wertpapiere und Investmentfonds in einen eigenen Versicherungsmantel einbringen. Diese Anlageprodukte sollten außerdem sehr flexible Wechsel zwischen verschiedenen Anlageklassen ermöglichen. Sogar zusätzliche Einzahlungen und Entnahmen (Auszahlungen über einen Kredit) sollten hiernach möglich sein.
Zwischenfazit: Versicherungen sind nicht mehr gut geeignet, um steuerliche Vermeidungseffekte im Hinblick auf die Abgeltungssteuer zu erzielen. Es wird ein Mindeststandard in der Risikoabsicherung verlangt. Eine Rentenversicherung ist nur dann eine echte Rentenversicherung und wird als solche auch steuerlich anerkannt, wenn der Versicherungsnehmer bis zum Lebensende Auszahlungen aus dieser Rente erhält. Bei Lebensversicherungen ist es erforderlich, dass ein Mindesttodesfallschutz vereinbart wird. Geschützt sind nur Kapitallebensversicherungen, wenn die Auszahlung bei Eintritt des Risikos den Zeitwert der Versicherung um 10 % übersteigt. Renten- und Kapitallebensversicherungen, die diesen Mindestanforderungen nicht genügen, sind mit dem Risiko der steuerlichen Nichtanerkennung behaftet.
Fazit: Mit Hilfe des Steuertricks "Abgeltungssteuer durch Versicherungsmantel vermeiden" wird für Anlegerkapital geworben. Die steuerliche Hürde ist nochmals angehoben worden. Die Konstruktion wendet sich an vermögende Anleger. Das einzubringende Kapital sollte hoch genug sein. Selbst Finanzinstitute nennen vernünftigerweise eine Untergrenze von 250.000 Euro. Sicherlich werden aber auch viele Anleger unterhalb dieser Grenze vom dem avisierten "Steuersparvirus" bzw. "Steuerstundungsvirus" infiziert werden. Sie sollten sich der hohen Kosten, der schlechten Transparenz und der hohen steuerlichen Restrisiken bewusst sein. "Steuerstundung" ist niemals ein echtes Anlageziel, sondern lediglich ein Grund für die Auswahl einer passenden Geldanlage innerhalb der persönlichen Anlageziele.
Abhängig vom Anlageziel gibt es verschiedenen Alternativen für den Anleger.
Eine Alternative mit Steuervorteilen und der Vorsorge "für ein langes Leben" bildet zum Beispiel der Abschluss einer Leibrentenversicherung. Mehr zu Vorsorgerechner für Leibrente und Angebotseinholung. Eine reine fondsgebundene Rentenversicherung mit hohem Aktienanteil birgt das Risiko eines Kursverfalls bei Auszahlung. Mehr Sicherheit (bei weniger Chance) bieten daher - zumindest am Ende der Laufzeit - Leibrentenversicherungen mit geringem Aktienanteil. Eine andere Alternative ist der "normale" Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag.
| Verwandt: Asset Wrapping und Versicherungsmantel |
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