Nachforderung von Kfz-Steuer

Der Halter eines Autos, das von der Finanzbehörde versehentlich in eine zu günstige Schadstoffklasse eingestuft wurde, sollte sich nicht zu früh freuen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kfz-Steuerbescheide der letzten vier Jahre berichtigt werden dürfen und die höhere Kfz-Steuer nachgefordert werden darf.

Urteil des BFH vom 17.10.2006
VII R 13/06
Betriebs-Berater 2007, 82

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