Kein Kindergeld während "sozialem Jahr"
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das freiwillige soziale Jahr keine Berufsausbildung darstellt. Folge: In diesem Zeitraum besteht kein
Ausbildungsfreibetrag und auch kein
Kindergeldanspruch.
Urteil des BFH vom 24.06.2004 - III R 3/03