Anspruch auf Kindergeld trotz Heimunterbringung
Eltern dürfen das Kindergeld für ihr in einem Pflegeheim untergebrachtes behindertes Kind behalten, wenn die Familie weiterhin regelmäßige Leistungen wie Kleidung und Urlaubsreisen für ihr Kind erbringt. In diesem Fall kann der Sozialhilfeträger, der im Wege der Eingliederungshilfe für die Heimkosten aufkommt, den Kindergeldanspruch nicht auf sich überleiten.
Urteil des Hessischen FG vom 01.02.2007
13 K 2752/06
Wirtschaftswoche Heft 23/2007, Seite 147