Zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage

Die zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage für zwei Eigenheimobjekte durch einen einzelnen Anspruchsberechtigten ist nach dem Gesetz grundsätzlich ausgeschlossen. Steht jedoch das Erstobjekt im Alleineigentum des einen Ehegatten und das Zweitobjekt im Miteigentum beider, kann - so das Sächsische Finanzgericht - die Kinderzulage im Ergebnis zweimal beansprucht werden.

Urteil des Sächsischen FG vom 13.09.2006
6 K 1898/02
Pressemitteilung des Sächsischen FG

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