Keine doppelte Absetzung von Beiträgen zu Lebensversicherung

Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung können nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf dann nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Erlebensfall der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten bereits als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Urteil des FG Düsseldorf vom 19.05.2006 - 12 K 304/05 F

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