| Steuerrecht: Unternehmer / Steuererklärung bei Finanztip.de |
Der Artikel GmbH-Geschäftsführer haftet für Steuerschulden erläutert anhand von Beispielen die Haftung für "Fehler" im Umgang mit dem Finanzamt. Der nachstehende Sachverhalt ist dort auch integriert.
GmbH-Geschäftsführer haften zwar grundsätzlich persönlich für die Lohnsteuerschulden der Gesellschaft. Eine Haftung scheidet jedoch dann aus, wenn der Geschäftsführer nicht durchgehend bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Lohnsteueranmeldung Vertretungsmacht und damit das Recht gehabt hat, namens der GmbH zu handeln.
Urteil des BFH vom 24.08.2004
VII R 50/03
Pressemitteilung des BFH
Urteil des BFH vom 24.08.2004
VII R 50/03
Pressemitteilung des BFH
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