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Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

Lohnsteuer-Außenprüfung

Arbeitnehmer wissen, dass ihnen vom Lohn bzw. Gehalt gleich die Lohnsteuer einbehalten wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auf den Arbeitslohn des Arbeitnehmers entfallende Lohnsteuer zu berechnen und an das für den Arbeitgeber zuständige Finanzamt abzuführen. Der Arbeitgeber hat hierzu die ihm mitgeteilten lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale (früher: Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte) zu berücksichtigen. Ob der Arbeitgeber den Arbeitslohn richtig versteuert und die Lohnsteuer auch fristgerecht an das Betriebsstättenfinanzamt abgeführt hat, überprüft das Finanzamt im Wege einer Lohnsteueraußenprüfung. Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 42f EStG.

Fallstricke und Prüfungsfelder in der LSt-Außenprüfung

Viele Fälle landen vor den Finanzgerichten, weil Arbeitgeber und Finanzamt unterschiedlicher Auffassung sind, ob eine Leistung des Arbeitgebers einen geldwerten Vorteil darstellt, der auch der Lohnsteuer zu unterwerfen ist. Beispiel: Massagen bei Bildschirmarbeitsplätzen.

In einer Lohnsteueraußenprüfung setzen die Außenprüfer bestimmte Schwerpunkte. Arbeitgeber sollten nicht nur im Hinblick auf eine drohende LSt-Außenprüfung diese Prüfungsfelder besonders kontrollieren. Allgemein gilt: Ist der Arbeitslohn und der Sachbezug vollständig dem Lohnsteuerabzug unterworfen worden und lagen die Voraussetzung für die Lohnsteuer-Pauschalierung vor? Als kleine Checkliste zur Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung dienen folgende Punkte, die auszugsweise zum Teil aus einem Ratgeber des Bundes der Steuerzahler (BdSt) entnommen wurden. Die Lohnsteuerkarte wird mittlerweile elektronisch geüfhrt

Prüfungsanordnung zur Außenprüfung

Die Außenprüfung findet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeiten im Unternehmen des Steuerpflichtigen statt. Sofern die Anwesenheit des Außenprüfers den Arbeitsablauf erheblich beeinträchtigt oder kein geordneter Arbeitsplatz für den Außenprüfer vorhanden sein sollte, erfolgt die Prüfung grundsätzlich an Amtsstelle. In begründeten Fällen kann die Prüfung auch in den Büroräumen des Steuerberaters erfolgen. Viele kleinere Unternehmen versuchen daher, dass die LSt-Außenprüfung in den Büroräumen des Steuerberaters erfolgt.

Lohnsteuer auf Leistungen an Geschäftsführer

Es stellt sich immer wieder die Frage, wann ein GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu beurteilen ist. Problem: Es droht "Gefahr" von beiden Seiten. Haben die GmbH und der Gesellschafter-Geschäftsführer die Tätigkeit als selbstständig eingestuft, könnte eine Lohnsteueraußenprüfung unterstellen, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt und daher Lohnsteuer auf Gehalt und Sachzuwendungen einzubehalten ist. Im anderen Fall kann das Finanzamt prüfen, ob es Indizien dafür gibt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Tätigkeit als Geschäftsführer selbstständig erbringt. [Mehr hierzu im Artikel GmbH-Geschäftsführer und Arbeitnehmereigenscha].
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