Mantelbogen: Formular / Vordruck / Antrag

Das Steuerformular "Mantelbogen" bezeichnet den Vordruck zur Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen, sozusagen das Zentrum der Steuerformulare. Der Download und das Ausfüllen des Mantelbogens für die Steuererklärung 2011 erfolgt über die Startseite des Formularservers der Bundesfinanzverwaltung oder hier direkt als Download des Mantelbogens für unbeschränkt steuerpflichtige Personen. Auf dem Formularserver sind alle wesentlichen Steuerformulare zur Einkommensteuer zu beziehen. Auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung werden Online-Dienstleistungen sowie interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Im Formularkatalog für Bürger will die Finanzverwaltung alle wichtigen Steuerformulare und Anträge zur Steuererklärung zum Download bereitstellen.

Klicken Sie im interaktiven Steuerformular 2011 für weitere (amtliche) Informationen und Hinweise auf den Button "Anleitung", um Hinweise zur Einkommensteuererklärung 2011 zu erhalten. Denn eine wichtige Information bildet nach wie vor die Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung. Bei aktiviertem (45-Minuten-)Zugang zum Formularserver ist dies der Deeplink zum Download der Anleitung zur Einkommensteuererklärung. Finanztip hat bei der Recherche zu den Steuerformularen aber auch einen anderen Deeplink zum Download der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2011 gefunden.

Aktuelle Informationen und Hinweise zu Steuerformularen bietet der Leitfaden für die laufende Steuererklärung. Der Leitfaden erklärt auch die einzelnen Steuervordrucke mit Linkverzeichnis zum Download des jeweiligen Steuerformulars. Zahlreiche Finanztip-Artikel geben Hinweise und Steuertipps zur Absetzbarkeit von Ausgaben in der Steuererklärung. Sie greifen auf reine Finanztip-Artikel entweder direkt in der linken Navigationsspalte zu oder nutzen Sie hierzu am Artikel-Ende die spezielle Themensuche mit dem Suchbutton "Steuertipps Web". Wenn Sie tief einsteigen möchten, empfehlen wir unseren Ratgeber zur Einkommensteuer, der auch sehr häufig ausgedruckt und noch mehr als Lesezeichen im Browser "gespeichert" wird.

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Auszug aus Anleitung zur EinkommenSteuererklärung
Abgabefrist: Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 und der Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2011 läuft bis zum 31. Mai 2012. Bei Land- und Forstwirten endet die Abgabefrist spätestens drei Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2011 /2012. Diese Fristen können auf Antrag verlängert werden. Bei verspäteter Abgabe oder bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag bis zu 10 Prozent der Einkommensteuer und erforderlichenfalls Zwangsgelder festsetzen.

Antrag auf Einkommensteuerveranlagung
Besteht keine Erklärungspflicht, kann sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung insbesondere lohnen,

Außerdem wird auf Antrag eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) zum Beispiel durchgeführt,

Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Ein gesonderter Antrag ist zum Beispiel erforderlich, wenn

Zum gesonderten Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage gehören der vierseitige Hauptvordruck, die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und die vom Anlageinstitut / Unternehmen übersandte Anlage VL (Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen).

So manche Steuervergünstigung ist abhängig von einem Antrag. Auch im Zeitalter der elektronischen Steuererklärung sind Formulare, Vordrucke, Anträge erforderlich, um einen Steuervorteil wahrnehmen zu können. Tipp: Nutzen Sie daher auch die Anleitung zu den Formularen oder rufen Sie bei Bedarf über die Textsuche ergänzende Artikel auf.

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