Mieter zahlt für Vermieter

Werbungskosten: Wenn der Mieter für den Vermieter bezahlt

Übernimmt ein Mieter die Kosten für Erhaltungsaufwendungen am Grundstück des Eigentümers, so kann der Eigentümer den Rechnungsbetrag anschließend bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen.

Im betreffenden Fall bezahlte ein Vater als Mieter seinem Sohn (Vermieter) die Rechnung eines Handwerkers für Renovierungsarbeiten an der vermieteten Immobilie. Der Sohn setzte diese Ausgaben später von seiner Steuer ab. Dies wollten die Beamten des zuständigen Finanzamtes jedoch nicht akzeptieren. Schließlich hatte der Sohn nicht selbst bezahlt und dürfe somit die Kosten auch nicht steuerlich geltend machen.

Doch, sagten die Richter am Bundesfinanzhof. Sie stellten diesen Vorgang einer Schenkung des Vaters an den Sohn gleich. Hätte er das Geld, statt direkt an den Handwerksbetrieb zu bezahlen, erst seinem Sohn geschenkt und dieser damit dann die Arbeiten finanziert, so wären keine Zweifel über die steuerwirksame Abziehbarkeit aufgekommen. Hier handelte es sich demnach lediglich um einen abgekürzten Vertragsweg (BFH AZ: IX R 25/03).

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