Versteuerung bei Ablösung einer Pensionszusage
Der Gesellschafter und Geschäftsführer eines größeren Unternehmens schied gegen Zahlung eines Ablösebetrags in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro aus der Gesellschaft aus. Mit der Zahlung sollte die GmbH von der Pensionsverpflichtung befreit werden. Dem Ausscheidenden war dabei das Wahlrecht eingeräumt worden, die Zahlung an sich selbst oder an eine andere GmbH zur Übernahme der Pensionsverpflichtung zu verlangen, wofür er sich auch entschied. Das Finanzamt verlangte die Besteuerung des entsprechenden Wertes.
Urteil des BFH vom 12.04.2007
VI R 6/02
Betriebs-Berater 2007, 1347