Betriebsausgaben
Allgemeines
Finanzamt
Steuerrechner
GewSt Auszug
USt - Vorsteuer
Gut zu Wissen
Bereich - Rubrik
Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

Kosten der Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgabe

Einige Versicherungen sehen einen Versicherungsschutz vor, der sich sowohl auf den privaten Bereich als auch auf den unternehmerischen (gewerblichen) Bereich erstreckt. Es stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit Gewerbetreibende und Selbständige bei diesen Versicherungen die (anteiligen) Kosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen können. Ein typisches Beispiel ist die Rechtsschutzversicherung, die auch als Kombipaket Versicherungsschutz im privaten und im gewerblichen Bereich bietet.

Die Absetzbarkeit der Versicherungsprämie ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Besteuerung der Versicherungsleistung. Denn wenn der Versicherungsvertrag nicht betrieblich begründet ist und die Zahlung der Versicherungsprämie folglich auch nicht als Betriebsausgabe absetzbar ist, dann unterliegt in der Regel auch die Versicherungsleistung nicht der Einkommensteuer. Der Artikel "Versicherungsleistung aus einer Praxisausfallversicherung ist keine Betriebseinnahme" widmet sich eingehend diesem Thema.

Trennung der gezahlten Versicherungsprämie

Die Prämien einer "gemischten" Rechtsschutzversicherung, die ein Gewerbetreibender oder ein Selbständiger für den beruflichen und privaten Bereich abgeschlossen hat, ist für die Einkommensteuer aufzuteilen. So kann er die Versicherungsprämie als Betriebsausgabe absetzen, wenn er den betrieblichen Anteil abgrenzen kann. Ist das der Fall, wird das Finanzamt bei einer entsprechenden Aufteilung den betrieblichen Teil anerkennen. So auch der BFH vom 31.01.1997 - VI R 97/94: Teilweiser Werbungskostenabzug bei Aufteilbarkeit einer Versicherung mit beruflich und privat veranlaßten Risiken.

Beispiel: Die Prämie für die Rechtsschutzversicherung beträgt 300 Euro im Jahr. Der betriebliche Anteil beträgt 80 Prozent, also 240 Euro. Der Versicherungsnehmer muss sich von der Versicherung nur den betrieblichen Prozentsatz als Nachweis aufgeben lassen.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps