Steuertipp zu Rentner persönliche Steuernummer

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Steuernummer auch für Rentner

Wie stellt das Finanzamt eigentlich sicher, dass die seit 2005 geltende neue Rentenbesteuerung auch wirklich eingehalten wird? Muss mit Nachversteuerungen gerechnet werden?

Mit Hilfe so genannter Rentenbezugsmitteilungen soll die umfassende Versteuerung der erhaltenen Rentenbezüge sichergestellt werden. Mit der Neuregelung der Besteuerung von Rentnern sollen nach Schätzungen weitere 1,3 Millionen Haushalte einkommensteuerpflichtig werden.

Diese Mitteilungen erfolgen zurzeit jedoch noch nicht, da die hierfür erforderlichen und von der Finanzverwaltung geschaffenen einheitlichen Identifikationsnummern noch nicht vorliegen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird den Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung der Mitteilungen durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben bestimmen. Die Rentenbezugsmitteilungen werden jedoch auch die Besteuerungsgrundlagen der Vergangenheit (also ab 2005) enthalten, so dass ggf. mit einer rückwirkenden Besteuerung gerechnet werden muss.

Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen ab dem Jahr 2005 ist damit zu rechnen, dass den Finanzämtern Fälle mit Alterseinkünften bekannt werden, in denen bereits für die Jahre vor 2005 Steuererklärungen hätten abgegeben und Steuern hätten festgesetzt werden müssen. Die Steuern sollen für alle nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträume in zutreffender Höhe festgesetzt werden. Für die strafrechtliche Abarbeitung wird es Bagatellregelungen geben, so dass es in der Regel zu keiner straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfolgung kommen wird.

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