Der Einbautermin des Rußpartikelfilters muss vor dem 31. Dezember 2012 liegen. Die Förderung gilt übrigens nicht nur für Pkw, sondern auch für Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Sofern der Finanztopf vorher aufgebraucht ist, wird kein Zuschuss mehr gewährt.
Die Antragstellung soll direkt auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. In ein Formular sind dort die geforderten Informationen zur Bearbeitung des Antrages auf einen Zuschusses einzutragen. Das Antragsformular ist zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu senden. Die Auszahlung der Zuschusses in Höhe von 330 Euro soll dann zeitnah per Banküberweisung auf das angegebene Bankkonto des Fahrzeughalters erfolgen.
Anmerkung zur Kfz-Steuer: Wer hingegen keinen Dieselrußfilter einbaut, wird mit einem Aufschlag bei der Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum "bestraft". Neufahrzeuge, die nicht den als Basis dienenden Euro-Partikelwert einhalten, müssen ebenfalls diesen Zuschlag bei der Kfz-Steuer zahlen. Außerdem darf der Autofahrer nicht in die als Umweltzonen festgelegten Stadtteile fahren. Denn immer mehr Städte in Deutschland richten Umweltzonen ein, in denen nur Autos mit der grünen Umweltplakette (Euro-Norm 4) oder gelben Umweltplakette (Euro-Norm 3) verkehren dürfen.
Wer als Besitzer eines PKW einen Rußpartikelfilter vor der ersten Zulassung einbauen lässt, ist nach den Regelungen (§ 3c Abs.1 KraftStG) nicht begünstigt. Dies hat der BFH in seinem Urteil Kfz-Steuerbegünstigung für Rußpartikelfilter bestätigt.
Mit der Kfz-Steuerersparnis für den nachträglichen Einbau in Gebrauchtwagen, wurde endlich auch in Deutschland der Rußpartikelfilter ernsthaft "beworben". Nach Pressemeldungen rechnet man mit rund zwei Millionen Dieselautofahrer, die vermutlich den Rußpartikelfilter bei dieser Kfz-Steuer-Vergünstigung nachrüsten werden. Die Länderfinanzminister haben zugestimmt, denn Kfz-Steuer ist halt Ländersache.
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