Damit ich weiterhin Kindergeld für meinen volljährigen Sohn bekomme, dürfen die Einkünfte meines Sohnes einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Kann ich auch "Verluste" auf meinen Sohn übertragen?
Das Arbeitsamt hat bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes auch negative Einkünfte zu berücksichtigen.
Mögliche Gestaltung: Ein volljähriger, in Ausbildung befindlicher Sohn hat Einkünfte aus z.B. nichtselbständiger Tätigkeit. Aus einer vermieteten Immobilie, die ihm von den Eltern übertragen wurde, macht er Verluste (= Werbungskostenüberschuß).
Folge: Die Summe der Einkünfte fällt unter die kritische Grenze und der Anspruch auf das Kindergeld und andere kindbedingte Steuerbegünstigungen bleiben erhalten. Gleiches gilt auch bei anderen Einkunftsarten. So zum Beispiel mit negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen.
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