Steuerklasse III bei Arbeitslosigkeit, Mutterschaft usw.

Arbeitslosengeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. sind Lohnersatzleistungen. Für diese Gelder wird als Bemessungsgrundlage in der Regel das Nettoeinkommen der letzten Monate zugrundegelegt. Daher kann es durchaus vorteilhaft sein, eine geänderte Zuordnung der Steuerklasse zu den beiden Ehegatten vorzunehmen, auch wenn sich zunächst daraus eine höhere monatliche Lohnsteuerbelastung ergibt. Begründung: In der  Einkommensteuerveranlagung wird die überhöht gezahlte Lohnsteuer wieder erstattet, während die höheren Lohnersatzleistungen nicht zurückgezahlt werden müssen.

Insbesondere bei im neuen Jahr zu erwartender Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Krankengeld, oder Eintritt in den Mutterschutz (Mutterschaftsgeld) kann es vorteilhaft sein, wenn derjenige Ehegatte, der mit der Lohnersatzleistung rechnet, deshalb in die Steuerklasse III wechselt.

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