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Steuerrecht:   Unternehmer / Steuererklärung     bei Finanztip.de

Gewerbesteuerfalle für Freiberufler

Der Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Sozietät oder Gemeinschaftspraxis, birgt eine steuerlich  Gefahr in sich, wenn auch nur in kleinem Maße Einkünfte erzielt werden, die als gewerbliche Tätigkeit anzusehen sind. Werden nämlich neben der freiberuflichen Haupttätigkeit noch in geringem Umfang gewerbliche Einkünfte erzielt, werden die gesamten Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als gewerbliche Einkünfte angesehen.

Konsequenz: Auch für die freiberuflichen Einkünfte ist Gewerbesteuer zu zahlen. Gestaltungstipp: Die Freiberufler gründen eine zusätzliche Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), die ausschließlich die gewerblichen Einkünfte erzielt (z.B. Ärzte, die auch nebenbei Produkte handeln).


Verwandt: Freiberufler und Gewerbesteuer
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