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Gewerbesteuerfalle für Freiberufler
Der Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Sozietät oder
Gemeinschaftspraxis, birgt eine steuerlich Gefahr in sich, wenn auch nur
in kleinem Maße Einkünfte erzielt werden, die als gewerbliche Tätigkeit
anzusehen sind. Werden nämlich neben der freiberuflichen Haupttätigkeit noch
in geringem Umfang gewerbliche Einkünfte erzielt, werden die gesamten
Einkünfte nach
§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als gewerbliche Einkünfte
angesehen.
Konsequenz: Auch für die freiberuflichen Einkünfte ist Gewerbesteuer zu
zahlen. Gestaltungstipp: Die Freiberufler gründen eine zusätzliche
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), die ausschließlich
die gewerblichen Einkünfte erzielt (z.B. Ärzte, die auch nebenbei Produkte
handeln).