Geld für Pflege von Angehörigen

Geldzahlungen, die jemand für die Pflege eines Angehörigen erhält, sind in der Regel keine steuerpflichtigen Einkünfte.

Hat der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, und erhält er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollziehen sich diese Leistungen und die empfangenen Zahlungen im Regelfall im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft. Es handelt sich grundsätzlich nicht um steuerpflichtige Einkünfte.

Urteil vom 14. September 1999, Az. IX R 88/95

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