Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung steuerbegünstigt
Schadensersatzzahlungen, die ein Arbeitnehmer wegen schuldhaft verweigerter Wiedereinstellung von seinem ehemaligen Arbeitgeber erhält, sind wie Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes steuerbegünstigt zu behandeln, wenn dem Arbeitnehmer die Ersatzleistungen „geballt“ in einem Kalenderjahr zufließen.
Urteil des BFH vom 06.07.2005 - XI R 46/04