Ratgeber
Tipps / Hinweise
Prägnante Artikel
Gut zu Wissen
Erbrecht Auszug
Bereich - Rubrik
Erbschaftsteuer   Schenkungsteuer   Erbschaftsteuerplanung     bei Finanztip.de

Frist für Erhebung der Schenkungssteuer

Das Finanzamt muss die Schenkungssteuer innerhalb von vier Jahren festsetzen, nachdem die Steuer entstanden ist. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Finanzamt Kenntnis von der vollzogenen Schenkung (hier von Aktien) erlangt hat.

Urteil des BFH vom 06.06.2007 - II R 54/05
Betriebs-Berater 2007, 2277

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps