Schulgeld für ausländische Privatschule als Sonderausgaben

Die Kosten für den Besuch einer Privatschule im EU-Ausland können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn dies für eine vergleichbare inländische Schule möglich wäre. Schulgelder, die für den Besuch von inländischen Privatschulen gezahlt werden, können nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nur dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die jeweilige Privatschule - je nach Schultyp - staatlich genehmigt, anerkannt oder erlaubt ist.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11.07.2007
2 K 1741/06

Verwandt: Schulgeld als Sonderausgabe
Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps