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Etappensieg für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Geschäftsführer einer GmbH kann 'Pensionszusage' an Lebensgefährtin steuerlich geltend machen
Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bedeutete einen weiteren Schritt hin zur Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften - wenn auch nur in einem Teilbereich des Steuerrechts: Der Geschäftsführer einer GmbH hatte gegen den Steuerbescheid des Finanzamts geklagt, weil bei der betrieblichen Altersversorgung nichteheliche Lebensgemeinschaften diskriminiert würden. Die Rückstellungen seines Geschäftspartners für Rentenzahlungen an die Ehefrau hatten die Finanzbeamten vom steuerpflichtigen Gewinn der GmbH abgezogen. Die Rückstellungen des Geschäftsführers für die nichteheliche Lebensgefährtin hatte das Finanzamt dagegen nicht als 'abzugsfähig' anerkannt.
Der BFH machte Schluss mit dieser Praxis (I R 90/99). Die Gesellschafter einer GmbH hätten an der Versorgung eines Lebensgefährten das gleiche berechtigte Interesse wie an der Versorgung eines Ehegatten. Die Zusage einer Altersversorgung an den nichtehelichen Lebenspartner sei steuerlich grundsätzlich genauso zu behandeln wie Leistungen an Ehegatten.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. November 2000 - I R 90/99