Lehrer kann Kosten für Snowboardkurs absetzen

Aufwendungen von Lehrern für die Teilnahme an einem Snowboardkurs können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abgesetzt werden, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Lehrer besteht (z. B. regelmäßige Teilnahme an schulischen Wintersport-Klassenfahrten).

Urteil des BFH vom 22.06.2006
VI R 61/02
NJW Heft 36/2006, Seite XII

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