Steuerbegünstigte Solaranlage
Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassergewinnung eines Wohnhauses, in dem bereits eine Gaswärmeversorgung vorhanden ist, können - so der Bundesfinanzhof - als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
Urteil des BFH vom 14.07.2004
IX R 52/02
RdW 2005, 41