Steuerbegünstigte Solaranlage

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassergewinnung eines Wohnhauses, in dem bereits eine Gaswärmeversorgung vorhanden ist, können - so der Bundesfinanzhof - als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

Urteil des BFH vom 14.07.2004
IX R 52/02
RdW 2005, 41

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