Rückstellung auch für freiwillige Jubiläumsleistungen

Die wirksame Bildung einer steuerlichen Rückstellung für Jubiläumsleistungen setzt nicht voraus, dass sich der Arbeitgeber rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.

Urteil des BFH vom 18.01.2007
IV R 42/04
Betriebs-Berater 2007, 539

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