Berücksichtigung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften

Jedenfalls in größeren, gut gehenden Unternehmen widersprechen hochspekulative Geschäfte mit freien Firmengeldern nicht dem Unternehmenszweck. In derartigen Fällen kann das Unternehmen die Verluste aus den Spekulationen (hier Börsentermingeschäfte) gewinnmindernd geltend machen.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.12.2004
5 K 2546/00
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz

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