Spenden an Golfklubs, die beim Eintritt alle Neumitglieder zu leisten haben, dienen in erster Linie der Finanzierung des Klubs und somit den eigennützigen Zwecken der Vereinsmitglieder. Die für eine Anerkennung geforderte Spendenmotivation im Sinne einer "selbstlosen Förderung der maßgeblichen steuerbegünstigten Zwecke" ist somit im Regelfall zu verneinen. Eine steuerliche Anerkennung kam für die obersten Finanzrichter somit nicht in Frage.
Urteil des BFH vom 02.08.2006
XI R 44/05
Pressemitteilung des BFH
Urteil des BFH vom 02.08.2006
XI R 44/05
Pressemitteilung des BFH
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