Kontoauszug ersetzt nicht Spendenquittung

Eine Spende kann nur bei Vorlage einer entsprechenden Spendenquittung des Empfängers anerkannt werden. Die Vorlage eines Kontoauszuges reicht daher nicht aus.

Beschluss des Hessischen FG vom 21.09.2006
3 V 3462/05
Pressemitteilung des Hessischen FG

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps