Umgang mit dem Finanzamt

Der Umgang mit dem Finanzamt kann sehr angenehm sein. Das Finanzamt ist nicht der natürliche Feind des Steuerpflichtigen. Hierzu einige Hinweise als Checklist:
  1. Abgabe der Steuererklärung mit dem elektronischen Modul "Elster" vermeidet Übertragungsfehler und beschleunigt die Bearbeitungsdauer.
  2. Eine Verzögerung bei der Abgabe der Steuererklärung kann zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. Die Festsetzung liegt im Ermessen des Finanzamtes und ist regional unterschiedlich. Das Finanzamt kann nach Darlegung von überzeugenden Gründen auch einen Verspätungszuschlag zurücknehmen.
  3. Der Steuerpflichtige hat die Nachweispflicht für abzusetzende Ausgaben. Dies bedeutet nicht, dass die Belege immer mit einzureichen sind. So mancher Finanzbeamte freut sich, wenn keine Belege eingereicht werden. Allersdings muss dokumentiert weden, dass die Belegnachweise jederzeit zuordbar eingesehen werden können. Recht hilfreich ist zum Beispiel eine Auflistung der Ausgaben in einem Arbeitsblatt in einem 2-Spaltenlayout. In der linken Spalte steht der Zweck der Ausgabe und in der nächsten Spalte der Betrag. Ein Satz im Anschreiben, dass die Belege auf erstes Ersuchen in der Reihenfolge der Auflistung im Arbeitsblatt zur Verfügung gestellt werden, reicht schon vielen Finanzbeamten.
  4. Ein Eigenbeleg hilft bei verlorenen Rechnungen und Quittungen. Es sind die Umstände der Ausgabe kurz schriftlich zu schildern und der Eigenbeleg sollte persönlich unterschrieben werden. Hilfreich ist auch bei Bankzahlung eine Kopie des Überweisungsträgers oder des relevanten Kontoauszuges.
  5. Wenn das Finanzamt von nicht erklärten Zinsen in der Steuererklärung oder der Steuererklärung eines Erblassers Kenntnis bekommt, ist nachzuweisen, dass hierbei kein Vorsatz vorgelegen hat. Leichtfertigkeit und Dummheit begründen keinen Vorsatz.
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