Steuerfreier Schadensersatz bei Beratungsfehler des Steuerberater

Auch Steuerberater machen Fehler. Aus verständlichen Gründen ist die Dunkelziffer der Fehler viel höher als man erwartet, denn wer erfährt schon von einem Fehler. Wenn es doch einmal herauskommt und der Steuerberater Schadensersatz leisten muss, sind diese Einnahmen, egal ob vom Steuerberater oder von der Versicherung, steuerfrei (BFH IV R 61/97).
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