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Steueränderungen 2005Dank der letzten Stufe der Steuerreform dürfen sich Steuerzahler über weniger Abgaben ans Finanzamt freuen, andererseits schuf der Gesetzgeber zahlreiche neue Steuer- und Abgabepflichten. Steuerreform: Einkommensteuer sinkt weiter Am 1. Januar 2005 tritt die letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Große Teile der Reform waren ja bereits auf den Jahresbeginn 2004 vorgezogen worden, nun folgt die restliche, die dritte Stufe der Reform. Die steuerliche Entlastung reicht wieder über alle Einkommensgruppen hinweg, wobei diesmal gut Verdienende besonders profitieren. Konkret: Ab 1. Januar sinkt der Eingangssteuersatz von 16 auf 15 Prozent. Das bedeutet, wird der Grundfreibetrag von 7.664 Euro überschritten, beginnt die Besteuerung mit 15 Prozent. Der Spitzensteuersatz fällt etwas stärker, nämlich von 45 auf 42 Prozent. Er ist fällig ab einem Einkommen von 52.152 Euro, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. Generell ist festzustellen, dass Kinderlose stärker entlastet werden als Familien, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen (Quelle: Bundesfinanzministerium). Die steuerliche Entlastung steigt mit zunehmendem Einkommen an: Alleinstehende Steuerzahler ohne Kinder (Steuerklasse 1) mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen ab 2005 2.176 Euro ans Finanzamt überweisen: eine Ersparnis von 40 Euro gegenüber 2004. Wer 40.000 Euro verdient, zahlt 8.512 Euro Einkommensteuer – Entlastung: 383 Euro. Bei 60.000 Euro Jahresbrutto beträgt die Steuerentlastung bereits 1.119 Euro, die Steuerschuld liegt bei 16.630 Euro. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern (Steuerklasse III/2) und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro überweisen künftig 4.364 Euro ans Finanzamt – 80 Euro weniger als 2004. Beträgt das Einkommen 50.000 Euro, steigt die Entlastung auf 144 Euro, die Steuerschuld beträgt 7.311 Euro. Verdient der Beschäftige 60.000 Euro, fordert das Finanzamt 10.362 Euro – 302 Euro weniger als 2004. Weitere neue Steuerregeln ab 2005 Arbeitszimmer nur noch eingeschränkt absetzbar: Wird das häusliche Arbeitszimmer gemeinsam mit dem berufstätigen Ehegatten genutzt, dürfen die Kosten künftig nicht mehr doppelt angesetzt werden. Bisher konnte jeder einen Kostenanteil entweder bis zu 1.250 Euro oder - bei Nachweis - in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen. Das geht ab 2005 nicht mehr. Ab Januar sind die Arbeitszimmerkosten unabhängig von der Anzahl der Personen nur noch einmal bis zur Höhe von 1.250 Euro absetzbar. Mehrere Personen müssen sich künftig in diesen Höchstbetrag hineinteilen. Seit dem 1. Janaur 2007 ist eine weitere Verschärfung zum häuslichen Arbeitszimmer in Kraft getreten. Ende des Steuerprivilegs für Geländewagen: Besitzer schwerer Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen müssen ab Mai 2005 mit höheren KfZ-Steuern rechnen. Dank eines Steuerschlupflochs durften diese so genannten Edel-Jeeps wie VW Touareg, BMW X5 und die Mercedes M-Klasse bisher als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Das brachte den Besitzern teils mehrere Hundert Euro Steuerersparnis im Jahr. Ab kommendem Jahr greift nun die Besteuerung nach Hubraum und Emission. Insgesamt rechnen die Bundesländer, denen die Steuer zufließt, mit Steuermehreinnahmen von 37 Millionen Euro. Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteuervoranmeldung jetzt elektronisch Ab 2005 sind die USt-Voranmeldung und die LSt-Voranmeldung dem Finanzamt elektronisch einzureichen. Bekannt ist die elektronische Abgabe einer Steuererklärung unter dem Stichwort Elster. Es gibt aber auch hervorragende Programme, die die Abgabe nocht leichter durchführen und sogar kostenfrei nach dem "Donation-Prinzip" erhältlich sind. Einen hervoragenden Eindruck macht Winston.
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